Die Stadt ist als Mittelzentrum eingestuft. Mülheim an der Ruhr ist eine kreisfreie Großstadt im westlichen Ruhrgebiet in Nordrhein-Westfalen
Bundesland
Regierungsbezirk
Einwohner
170.739 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
45468–45481
Vorwahlen
0208, 02054
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
Stadt Mülheim an der Ruhr
Kaiserstraße 100
45468 Mülheim an der Ruhr
Bürgerbüro Mülheim an der Ruhr
Mühlenstraße 24
45468 Mülheim an der Ruhr
Finanzamt Mülheim an der Ruhr
Humboldtplatz 1
45470 Mülheim an der Ruhr
Gemeinde Mülheim an der Ruhr – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:30 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Mülheim an der Ruhr betreffen den Bebauungsplan für die Parkstadt Mülheim. Der Planungsausschuss hat ein reduziertes städtebauliches Konzept beschlossen, das eine Begrenzung der Gebäudehöhe, eine Reduzierung der Zahl der Wohneinheiten und die Schaffung einer neuen Planstraße umfasst. Der urbane Gebäudekern soll Höchstpunkte von maximal 15, 13 und 11 Geschossen haben, und die Bebauung westlich und östlich des Gebäudekerns bleibt unter der Hochhausgrenze.
Die Parkstadt Mülheim wird auf eine Bruttogrundfläche von etwa 89.000 Quadratmetern und 650 bis 680 Wohneinheiten reduziert. Eine neue Planstraße am Veilchenweg soll zur Verkehrsentlastung und zur Schaffung zusätzlicher öffentlich nutzbarer Freiräume dienen. Rund 270 Bestandsbäume werden erhalten und rund 200 Bäume neu gepflanzt.
Die Entscheidung über den Bebauungsplan ist bis ins Wahljahr 2025 verschoben und könnte erheblichen Einfluss auf die Wahlentscheidung der Bürger haben. Es fehlen noch wichtige Gutachten zu Verkehr und Klima sowie der Nachweis der quartiersbezogenen Machbarkeit der gewünschten Baumasse.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.