Die Stadt ist als Mittelzentrum eingestuft. Sie liegt an der Ruhr zwischen den angrenzenden Oberzentren Duisburg und Essen sowie der nahe gelegenen Landeshauptstadt Düsseldorf
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Einwohner
170.739 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
45468–45481
Vorwahlen
0208, 02054
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
Stadt Mülheim an der Ruhr
Kaiserstraße 100
45468 Mülheim an der Ruhr
Bürgerbüro Mülheim an der Ruhr
Mühlenstraße 24
45468 Mülheim an der Ruhr
Finanzamt Mülheim an der Ruhr
Humboldtplatz 1
45470 Mülheim an der Ruhr
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:30 - 15:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Mülheim an der Ruhr betreffen den Bebauungsplan für die Parkstadt Mülheim. Der Planungsausschuss hat ein reduziertes städtebauliches Konzept beschlossen, das eine Begrenzung der Gebäudehöhe, eine Reduzierung der Zahl der Wohneinheiten und die Schaffung einer neuen Planstraße umfasst. Der urbane Gebäudekern soll Höchstpunkte von maximal 15, 13 und 11 Geschossen haben, und die Bebauung westlich und östlich des Gebäudekerns bleibt unter der Hochhausgrenze.
Die Parkstadt Mülheim wird auf eine Bruttogrundfläche von etwa 89.000 Quadratmetern und 650 bis 680 Wohneinheiten reduziert. Eine neue Planstraße am Veilchenweg soll zur Verkehrsentlastung und zur Schaffung zusätzlicher öffentlich nutzbarer Freiräume dienen. Rund 270 Bestandsbäume werden erhalten und rund 200 Bäume neu gepflanzt.
Die Entscheidung über den Bebauungsplan ist bis ins Wahljahr 2025 verschoben und könnte erheblichen Einfluss auf die Wahlentscheidung der Bürger haben. Es fehlen noch wichtige Gutachten zu Verkehr und Klima sowie der Nachweis der quartiersbezogenen Machbarkeit der gewünschten Baumasse.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.