Mülheim an der Ruhr ist eine kreisfreie Großstadt im westlichen Ruhrgebiet in Nordrhein-Westfalen. Sie liegt an der Ruhr zwischen den angrenzenden Oberzentren Duisburg und Essen sowie der nahe gelegenen Landeshauptstadt Düsseldorf
Bundesland
Regierungsbezirk
Einwohner
170.739 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
45468–45481
Vorwahlen
0208, 02054
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
Stadt Mülheim an der Ruhr
Kaiserstraße 100
45468 Mülheim an der Ruhr
Bürgerbüro Mülheim an der Ruhr
Mühlenstraße 24
45468 Mülheim an der Ruhr
Finanzamt Mülheim an der Ruhr
Humboldtplatz 1
45470 Mülheim an der Ruhr
Gemeinde Mülheim an der Ruhr – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:30 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Mülheim an der Ruhr betreffen den Bebauungsplan für die Parkstadt Mülheim. Der Planungsausschuss hat ein reduziertes städtebauliches Konzept beschlossen, das eine Begrenzung der Gebäudehöhe, eine Reduzierung der Zahl der Wohneinheiten und die Schaffung einer neuen Planstraße umfasst. Der urbane Gebäudekern soll Höchstpunkte von maximal 15, 13 und 11 Geschossen haben, und die Bebauung westlich und östlich des Gebäudekerns bleibt unter der Hochhausgrenze.
Die Parkstadt Mülheim wird auf eine Bruttogrundfläche von etwa 89.000 Quadratmetern und 650 bis 680 Wohneinheiten reduziert. Eine neue Planstraße am Veilchenweg soll zur Verkehrsentlastung und zur Schaffung zusätzlicher öffentlich nutzbarer Freiräume dienen. Rund 270 Bestandsbäume werden erhalten und rund 200 Bäume neu gepflanzt.
Die Entscheidung über den Bebauungsplan ist bis ins Wahljahr 2025 verschoben und könnte erheblichen Einfluss auf die Wahlentscheidung der Bürger haben. Es fehlen noch wichtige Gutachten zu Verkehr und Klima sowie der Nachweis der quartiersbezogenen Machbarkeit der gewünschten Baumasse.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.